Sprechstunden Erstversorgung und alle Fachbereiche Alle einfachen Untersuchungen und Ultraschall Einfache Therapiemethoden und grundlegende zahnärztliche Versorgung
Videosprechstunde mit Fachärzten und 24-Stunden-Notfall Keine Terminvereinbarung erforderlich Besondere Gesundheitsprogramme für Senioren: Ernährung, Psychologie, mentales Training, gesundes Altern
Lieferung von Medikamenten aus der Apotheke, Physiotherapie, häuslicher Pflege, Podologie usw.
Persönlicher Pflegeplan mit einem Gesundheitsberater Leitfaden zur Auswahl häuslicher Pflege Beratung zur finanziellen Unterstützung von abhängigen Personen Ermäßigungen bei Dienstleistungen
Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, Krankenpflege, allgemeine Notfallversorgung
Um Ihnen das Visumverfahren in Spanien zu erleichtern
Überführung in das Herkunftsland des Versicherten und eines Begleiters bei Versterben des Versicherten
Mindestens drei Monate
Zugang zu allen medizinischen Fachbereichen, Krankenhausaufenthalte und exklusive Dienstleistungen, die maximalen Komfort bieten und Deckung Dental 21
Freie Wahl des Facharztes und des medizinischen Zentrums in Spanien und auch auf Reisen ins Ausland. Mit zwei Möglichkeiten des Höchstbetrags: 150.000 € und 300.000 €
Überführung in das Herkunftsland des Versicherten und eines Begleiters bei Versterben des Versicherten
Spanisch, Englisch oder Deutsch
*Der Beitrag für die Anwerbung wurde für einen achtzehnjährigen Versicherten mit Wohnsitz in Madrid berechnet. Informieren Sie sich über die Beiträge dieses Produkts unter: www.sanitas.es/tarifas. Geltende Beiträge für neue Abschlüsse mit einem Versicherungsbeginn zwischen dem 01.12.2022 und dem 1.2.2023. Auf diese Beträge wird ein Zuschlag des Konsortiums für Ausgleichszahlungen von Versicherungen in Höhe von 0,15 % erhoben. Die Beträge können je nach Wohnort des Versicherten abweichen. Im Einzelnen: Valencia, Córdoba und Lleida 5 % Barcelona und Mallorca 10 % Formentera 15 % und Menorca und Ibiza 20 % Höchstalter für den Vertragsabschluss 75 Jahre und ohne Altersgrenze für den Verbleib. Geltende Beiträge für die direkten Familienangehörigen des Selbstständigen, die sich im Vertrag als Versicherte eintragen lassen (Ehepartner und Kinder unter 26 Jahren). Der Versicherungsvertrag umfasst ein Jahr und wird für jedes weitere Jahr verlängert, es sei denn, von einer der Vertragsparteien wird in den Versicherungsbedingungen etwas anderes angegeben. Neuversicherte: ist die Person, die in den sechs Monaten unmittelbar vor dem Vertragsabschluss des neuen Vertrags nicht bei einem anderen Sanitas-Vertrag versichert war.